AGB

Der Mietzins gilt als Pauschale für das genannte Objekt zum naturgemässen Gebrauch. Inbegriffen sind Heizung, Wasser, Strom, Parkplätze sowie der Gebrauch von Bettwäsche, Frottee- und Küchentücher. Die Nebenkosten sind zusätzlich geschuldet. 

Die Nebenkosten sind 

  • Endreinigung: Auf Mietende ist das Mietobjekt in aufgeräumten Zustand und zusammen mit dem vollständigen Inventar dem Vermieter bzw. dessen Vertreter zurückzugeben. Die Wohnung ist besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr muss abgewaschen und versorgt sein. Die Endreinigung kann vom Mieter nicht selber durchgeführt werden. In der Endreinigung ist die Reinigung von Bettwäsche, Frottee- und Küchentücher enthalten. Die Endreinigung ist bei Schlüsselübergabe am Ende des Aufenthaltes zu begleichen. Die Endreinigung der "Vista" und "Chasa" kostet CHF 120.-, der "Teja" CHF 75.- zuzüglich CHF 18.- pro Person für die Wäsche.
  • Kurtaxen: Die Taxe beträgt CHF 5.- pro Tag und Person. Kinder unter 12 Jahren sind gebührenfrei. Die Kurtaxen sind bei Schlüsselübergabe am Ende des Aufenthaltes zu begleichen.
  • Kehrichtsackgebühr: Die von der Gemeinde obligatorischen gelben Kehrichtsäcke sind in unterschiedlichen Grössen z.B. im Volg zu beziehen.
  • Sonstiges: Fehlende oder beschädigte Wohnungs- und Inventargegenstände sind unverzüglich dem Hauswart zu melden und zum Inventarpreis dem Hauswart zu bezahlen.

Hausordnung: 

  • Der Mieter verpflichtet sich die Räumlichkeiten regelmässig zu reinigen und das Haus in seiner Eigenart zu schonen und die Hausordnung einzuhalten. Jeglicher Diebstahl wird der Polizei gemeldet.  
  • Die Wohnung darf nicht mit Strassen-/ Skischuhen schuhen betreten werden.
  • Es stehen ein Parkplatz  unten im Hof zu Verfügung. Allerdings muss bei Schneefall der Parkplatz geräumt werden. Achtung: Die Einfahrt ist relativ steil, sodass ein 4x4 zwingend ist. Vor dem Haus darf nicht parkiert werden. Sollten Sie weitere Parkplätze benötigen, finden Sie weitere Parkplätze neben dem Dorfplatz oder vor dem Dorf. Der Mieter verpflichtet sich keine weiteren als die dem Vermieter angegeben Personen aufzunehmen. Der Hauswart wird Kontrollen durchführen und allfällige Zusatzbelegungen in Rechnung stellen. Haustiere sind nicht gestattet und in der Wohnung gilt Rauchverbot. Es gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrecht (OR). Gerichtsstand ist Zürich. 

Rücktritt: 

Kann der Mieter die vereinbarten Ferien nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter umgehend mitzuteilen. Er bleibt ab Vertragsabschluss für den vollen Mietzins haftbar, sofern das Haus nicht an einen neuen Mieter zum selben Preis vermietet werden kann. Findet sich ein Ersatzmieter, werden die einbezahlten Beträge zurückerstattet und für die Aufwendungen ein Kostenanteil in Rechnung gestellt.